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Notplan für geplante Unterbrechungen der Stromversorgung

Aufgrund von möglichen Lastproblemen im nationalen Energieverteilernetz hat der übergeordnete Netzbetreiber Terna Rete Italia die Stromverteiler aufgefordert, Einsatzpläne für mögliche programmierte Lastabschaltungen zu erstellen.

Rechtliche Basis hierfür ist der Beschluss Nr. 91 des interministeriellen Komitees für die wirtschaftliche Entwicklung (CIPE) vom 06.11.1979 und verschiedene Verordnungen der Regulierungsbehörde für Strom, Gas und Wasser (ARERA). Mit der Anwendung dieses Notfallplanes soll das Risiko von unkontrollierten Stromausfällen im italienischen Energieversorgungsnetz begrenzt werden.

Der Plan sieht die Abtrennung von Verbrauchergruppen auf Basis von Notstufen (Schweregrade) vor. Situationsabhängig können bis zu 5 Verbrauchergruppen gleichzeitig abgetrennt werden.

Anhand eines Rotationsplans ist alle 90 Minuten der Wechsel der Verbrauchergruppe vorgesehen.

Die Aufforderung zur Aktivierung des Notplans wird von Terna Rete Italia erteilt und aufgrund der aktuellen Situation im elektrischen Versorgungsnetz bestätigt oder widerrufen. Die Stadtwerke Brixen AG als übergeordneter Verteiler haben diesen Plan erstellt und das Netz der Energiegenossenschaft Villnöss ist der Gruppe 11 zugeordnet.

Aus Sicherheitsgründen müssen alle Leitungen und Anlagen immer als unter Spannung stehend betrachtet werden. Die Stromversorgung kann auch ohne vorhergehende Benachrichtigung, vor der angegebenen Zeit, wiederhergestellt werden. Sofern ausreichende Produktionskapazität vorhanden ist, kann das gesamte Netz, oder auch Teile davon über die Eigenproduktion versorgt werden.

Für das Versorgungsnetz der Energiegenossenschaft Villnöss gelten folgende Abschaltzeiten (Gruppe 11 der Stadtwerke Brixen AG)

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